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AGB´s

Allgemeine Geschäftsbedingungen VIP-Partystrip.de

© Die Agbs sind urheberrechtlich geschützt & der Missbrauch wird zivil-/ und strafrechtlich verfolgt.

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Punkt1 „Allgemeines“

Unsere sämtliche Geschäftsvorfälle, Transaktionen und Leistungen gelten die nachstehenden Geschäftsbedingungen. Abweichende, bzw. nicht konforme Bedingungen oder mündliche Nebenabreden sind für uns nur verbindlich, wenn diese schriftlich durch uns bestätigt wurden. Ist unser Kunde, bzw. Auftraggeber Unternehmer, so sind diese Geschäftsbedingungen auch für alle zukünftigen Geschäfte gültig. Dies gilt auch für den Fall, wenn sie nicht nochmals explizit vereinbart wurden. Mündliche Nebenabsprachen wurden nicht getroffen und von diesen Geschäftsbedingungen abweichende oder ergänzende Vereinbarungen müssen definitiv schriftlich fixiert werden, da ansonsten keine Gültigkeit besteht.

Sofern einige Punkte dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein sollten, so wird die Wirksamkeit der restlichen Punkte davon nicht berührt. Ggf. unwirksame Inhalte werden zusammen mit dem Auftraggeber im Rahmen des Zumutbaren (nach Treu und Glauben) durch solche Regelungen ausgetauscht, die dem wirtschaftlichen Zweck des gemeinschaftlichen Vertrages am sinnvollsten gerecht werden. Eine wesentliche Veränderung des Vertragsinhaltes erfolgt dabei nicht. Es gilt dasselbe, wenn es an einer klaren Regelung eines regelungsbedürftigen Sachverhaltes fehlt.

Punkt 2 „Vertragsgrundlagen/ Vertragsabschluss und Leistungsumfang“

Der Leistungsumfang unserer vertraglichen Leistungen ergibt sich im Einzelfall aus der von uns zurückgemeldeten schriftlichen Auftragsbestätigung. Vom Leistungsumfang abweichende Inhalte und Regelungen sind entsprechend schriftlich festzuhalten. Erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung durch Vip-Partystrip, gilt der Auftrag des Kunden als akzeptiert. Der Kunde stimmt ausdrücklich zu, dass die Dienstleistung von Vip-Partystrip unverzüglich, also vor Ablauf einer Widerrufsfrist beginnt und somit ein etwaig zustehendes Widerrufsrecht gem. § 312d Abs. 3 Ziff. 2 BGB entfällt.
Die Angebote von VIP-Strip sind freibleibend. Die Grundlage des Vertrages für einen rechtskräftigen Buchungsauftrag ist der entsprechende Buchungsvertrag, in dem wie oben erwähnt alle vereinbarten Leistungen und Dienstleistungen, sowie die entsprechende Vergütung dokumentiert sind. Eine weitere Grundlage bilden die aufgeführten „Geschäftsbedingungen“, sofern im Vertrag keine davon abweichenden Inhalte vereinbart wurden. Der Auftrag kann auch durch eine mündliche Absprache zustande kommen.
Sollten durch Vip-Partystrip nach dem Abschluss des Vertrages Änderungen einzelner Leistungen notwendig sein, teilt Vip-Partystrip dies dem Kunden zeitnah, bzw. unverzüglich mit. Ein Kündigungsrecht steht dem Kunden/Auftraggeber jedoch nur dann zu, wenn sich der Vertragsinhalt zu stark geändert hat, bzw. vom eigentlichen Vertragenvertragsinhalt abweicht.

Die Auftrittszeit des Strip Künstlers beträgt zwischen 15 – 20 min.! Der Strip Künstler ist pünktlich zu der vereinbarten Uhrzeit vor Ort, hat jedoch eine Toleranz von +/- 30 min., die zu  vom Kunden zu berücksichtigen ist.

Punkt 3 „Präsentation/Copyrights“

Wenn der Auftraggeber vor dem Hintergrund einen Vertrag zu schließen, von uns vorgestellte Leistungen (durch Bilder, Präsentationsunterlagen, Texte etc.) ganz oder zum Teil verwenden möchte, muss dies vorher von Vip-Partystrip ausdrücklich bewilligt werden! Das Prozedere ist unabhängig davon, ob es sich dabei um urheberrechtlich geschützte Dokumente handelt oder nicht. Das gilt ebenso für abgeänderte oder bearbeitete Dokumente von uns oder für die Verwendung der unserer Dienstleistungen und Leistungen zugrunde liegenden Ideen. Es ist auch unabhängig davon, ob der Kunde ein Honorar für die Präsentation bezahlt hat.

Die Urheber-, Nutzungs- und Eigentumsrechte an allen Arbeiten, Dokumenten, Ideen etc. von Vip-Partystrip bzw. vorstellten Leistungen von Vip-Partystrip bleiben bei Vip-Partystrip. Das gilt für alle Audiodokumente, Videosequenzen und Texte zu beachten, von ihm selbst erstellte Grafiken, Audiodokumente, Videosequenzen und Texte zu nutzen oder auf lizenzfreie Grafiken, Audiodokumente, Videosequenzen und Texte. Eine Rechteübertragung auf den Kunden erfolgt ausschließlich durch gesonderte Vereinbarung und einer im Vorwege vereinbarten vollständiger Bezahlung.

Das Copyright für von Vip-Partystrip selbst erstellte und veröffentlichten Objekte aller Art bleibt allein beim Autor der Seiten. Eine Vervielfältigung, Bearbeitung, Veränderung oder Verwendung solcher Bilder, Grafiken, Videosequenzen, Audiodokumente und Texte in anderen elektronischen oder gedruckten Publikationen ist ohne ausdrückliche Zustimmung, bzw. Einwilligung von Vip-Partystrip nicht gestattet und wird strafrechtlich verfolgt. Das filmen, bzw. erstellen von Videos bei Auftritten egal welcher Art sind aus urheberrechtlichen Gründen ebenfalls nicht gestattet und somit untersagt. Fotoaufnahmen bei Auftritten für private Zwecke sind kein Problem und legitim.

Veröffentlichungen der Fotos und kommerzielle Nutzung ist auf keinen Fall erlaubt! Sollte es dennoch zu Veröffentlichungen kommen, können entsprechende Schadensersatzforderungen durch Vip-Partystrip geltend gemacht werden. Entsprechende Verstöße können außerdem strafrechtliche Konsequenzen mit sich bringen.

Punkt 4 „Lokation / Unterbringung / Sicherheit“

Grundsätzlich ist es Vip-Partystrip wichtig, dass der Künstler einen entsprechend großen, aufgeräumten, sauberen, beheizten und abschließbaren Raum zur Verfügung gestellt bekommt, in dem sich der Künstler umziehen kann.

Der Kunde/Auftraggeber ist ebenfalls für die Sicherheit des Künstlers verantwortlich. Das bedeutet, ev. Übergriffe oder unsittliche Handlungen von Gästen und Publikum während des gesamten Auftritts, bzw. Veranstaltung durch die Bereitstellung entsprechender Sicherheitsleute zu vermeiden. Sollte sich der Künstler dennoch bedroht fühlen, wird der Auftritt sofort abgebrochen, wobei die vereinbarte Gage dennoch bezahlt wird.

Punkt 5 „Rechnungslegung/Zahlung“

Bei den geschäftlichen Vorgängen von Vip-Partystrip wird zwischen gewerblichen und privaten Auftraggebern unterschieden. Daher ist die Abwicklung wie folgt zu differenzieren: Bei gewerblichen Auftraggebern stellt VIP-Strip nach § 19 Abs. 2. UStG. (Mehrwertsteuer ausweisbar). Die Rechnungsstellung von VIP-Strip erfolgt dabei im Normalfall auf dem elektronischem Wege per E-Mail und sind sofort nach Rechnungseingang, ohne Abzug fällig (sofern im Veranstaltungsvertrag nicht anders definiert, bzw. festgelegt). Bei privaten Auftraggebern ist es so, dass Vip-Partystrip dem Auftraggeber/Kunden keine Rechnung ausstellt, sondern mit dem Künstler bar abrechnet. Sollte seitens Kunden eine Quittung über die erbrachte Leistung / Vergütung erwünscht sein, ist dies dem Künstler vorab mitzuteilen.

Punkt 6 „Gewährleistung und Haftung“

VIP-Strip gewährleistet die Organisation der übertragenen Veranstaltung. Der Auftraggeber/ Kunde hat Beanstandungen und Reklamationen unverzüglich in der Veranstaltung mündlich zu rügen, und sofern die Rüge aufrechterhalten wird und rechtens ist, diese Rüge spätestens innerhalb von drei Tagen schriftlich zu fixieren und mit jeweiliger Begründung zu wiederholen. Sofern die Reklamation, bzw. Rüge berechtigt ist und rechtzeitig getätigt wurde, steht dem Auftraggeber, sofern dies aufgrund der Art der Leistung möglich ist, das Recht auf Nachbesserung, bzw. Verbesserung der Dienstleistung/Leistung durch Vip-Partystrip zu. Im Falle der Gewährleistung hat Verbesserung in jedem Fall Vorrang vor einer Preisminderung oder Wandlung. Allfällige Mängelrügen und Ersatzansprüche können daher nur während der Dauer des Zeitraumes geltend gemacht werden, in dem die Dienstleistung stattfindet. Vip-Partystrip ist von sämtlichen Ansprüchen und Haftungen frei, welche nicht auf die Organisation und Beschaffung von notwendigen bautechnischen und versicherungsrelevanten Leistungen zurückzuführen sind. Das betrifft auch einschließlich die notwendigen Dienstleistungen/Leistungen, welche vom Kunden/Auftraggeber selbst realisiert werden. Für den Fall, dass während der Veranstaltung etwas beschädigt wird, was nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig war, haftet der Künstler nicht.

Punkt 7 „Folgen der Vertragsstornierung“

Die beiden Vertragsparteien vereinbaren, dass der Auftraggeber / Kunde das Recht hat, den Vertrag, bzw. die Buchung bis zum 7. Tag vor dem Buchungstag kostenlos und kostenfrei zu stornieren. Eine Stornierung nach dem 7. Tag vor dem Buchungstag ist kostenpflichtig und zwar in Höhe von 50% des vereinbarten Buchungsbetrages. Eine Stornierung direkt am Buchungstag ist nicht möglich, der vereinbarte Betrag gemäß Buchung ist in jedem Falle in der gesamten Höhe fällig. Dem Auftraggeber bleibt nachgelassen, einen geringeren Schaden mit entsprechenden Nachweismitteln nachzuweisen.

Punkt 8 „Anzuwendendes Recht“

Auf die Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden/Auftraggeber und Vip-Partystrip und auf die Frage eines rechtskräftig gültig zustande gekommenen Vertrages sowie seiner Vor- und Nachwirkungen ist ausschließlich deutsches Recht anzuwenden.

Punkt 9 „Erfüllungsort und Gerichtsstand“

Ist der Auftraggeber/Kunde ein Gewerbetreibender, gelten folgende Punkte als vereinbart: Der Erfüllungsort ist der Sitz von Vip-Partystrip. Als Gerichtsstand für alle sich mittelbar oder unmittelbar zwischen Vip-Partystrip und dem Auftraggeber/Kunden ergebenden Streitfälle wird das für den Sitz von Vip-Partystrip örtlich und sachlich entsprechend zuständige deutsche Gericht definiert, bzw. vereinbart. Vip-Partystrip ist allerdings auch berechtigt, jeweils ein anderes, für den Kunden/Auftraggeber zuständiges Gericht anzurufen.

Punkt 10 „Salvatorische Klausel“

Für den Fall, dass eine der vorstehenden Klauseln unwirksam sein sollte, wird grundsätzlich vereinbart, dass dies die übrigen Punkte, bzw. Regelungen nicht in ihrer Wirksamkeit berührt. Die beiden Vertragsparteien vereinbaren daher eher, eine dem Sinn und Zweck bezüglich der unwirksamen Klauseln entsprechende Regelung zu finden, bzw. die unwirksame Regelung in eine dem Sinn und Zweck entsprechende wirksame Regelung auszulegen.

Punkt 11 „Nutzungsrechte und Urheberschutz“

Die gesamten Ideen, Konzepte, geistigen und körperlichen Ausarbeitungen etc. Vip-Partystrip für Werbung und Durchführung der Transaktionen / Geschäfte und auch einzelne Elemente daraus ist geistiges Eigentum von Vip-Partystrip!

Durch das Zustande kommen eines Vertrages zwischen Vip-Partystrip und Auftraggeber/Kunde erhält der Auftraggeber/Kunde nur ein Nutzungsrecht gemäß Definition für den einzelnen Auftrag.
Sollte es seitens des Auftraggebers gewünscht sein das Leistungsangebot eines Angebotes von Vip-Partystrip zu verändern, bzw. um weitere Punkte zu ergänzen, dann muss dieses vorher mit Vip-Partystrip gesondert abgesprochen und vereinbart werden. Vip-Partystrip ist flexibel und bemüht jederzeit auf die Wünsche der Auftraggeber und Kunden einzugehen und diese zu realisieren.

Veränderungen unserer Angebote und Leistungsumfang durch Auftraggeber und Kunden sind in jedem Fall mit Vip-Partystrip abzustimmen und auch nur mit unserer ausdrücklichen Genehmigung zulässig.

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Im Falle von Fragen zu unseren AGB’s, setzen Sie sich bitte einfach telefonisch mit uns in Kontakt!

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